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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Ferentino, (1175) März 11 Papst Alexander III. (1159–1181) A(lexander III.) an
Petrus, Kardinalpriester von San Crisogono, Legat des apostolischen Stuhls: Nicht ohne großen Schmerz und Bitterkeit des Herzens habe er, der Papst, von jener schrecklichen und verabscheuungswürdigen Tat gehört, die zur Ermordung des verstorbenen
R(obert), ehemals Elekt von Cambrai, jüngst in teuflischer Kühnheit begangen worden sei. Da er ein so großes und schweres Verbrechen nicht unaufgeklärt und ungestraft lassen könne, sondern die Pflicht habe, alle Sorgfalt darauf zu verwenden, es zu rächen, gebiete er ihm, den
Erzbischof von Reims und seine
Suffragane angelegentlich zu ermahnen und dazu zu bringen, wie er diesen bereits geboten habe, diejenigen, die den besagten Elekten so grausam ermordet hätten oder hätten ermorden lassen, und auch diejenigen, die bei seiner Ermordung oder Gefangennahme geholfen hätten, öffentlich zu exkommunizieren und als solche in den einzelnen Kirchen ihrer Diözesen zu verkünden, bis sie für ein solch schweres Verbrechen Gott und der Kirche angemessen Genugtuung leisteten und mit ihren Schreiben versehen vor dem Papst erschienen. Wollten sie das nicht tun oder es aufschieben, solle er nach Einberufung der Suffraganbischöfe der
Kirche von Reims sowie anderer kirchlicher Würdenträger dieser Provinz bei Ausschluss einer Exkommunikation die Genannten als Exkommunizierte verkünden, bis sie zur Genugtuungsleistung mit seinen Schreiben versehen an den apostolischen Stuhl kämen.
gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12. Jh.):
Vatikanstadt, BAV, Reg. lat. 179, fol. 14v–15r.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
Delehaye, Pierre de Pavie, S. 31;
Teske, Briefsammlungen, S. 347–348, Nr. 15.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die hier angekündigte Maßnahme ist als Verstärkung anzusehen für den Fall, dass der Erzbischof von Reims und seine Suffragane nach dem Mord am 5. Oktober 1174 noch nicht die öffentliche Exkommunikation über die Mörder des Robert d’Aire und ihre Hintermänner verhängt hätten.