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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Ferentino, (1175) um Juli 5 Papst Alexander III. (1159–1181) Verlorenes Exekutionsmandat
Alexanders III. an
(Heinrich), Erzbischof von Reims: Falls der
Bischof (Gui) von Châlons(-en-Champagne) gemäß der ihm erteilten päpstlichen Weisung seinen Anteil aus der unrechtmäßig erhobenen Taille der
domstiftischen Ministerialen nicht diesen unverzüglich und bei Fortfall einer Appellation zurückerstatten und diejenigen, die von ihnen die Taille erpressten, durch Androhung der Exkommunikation zur Rückgabe des Weggenommenen und zur Leistung von Genugtuung bei Ausschluss einer Appellation zwingen wolle, solle der Erzbischof ihn und diejenigen, die von den Ministerialen des dortigen Domkapitels in diesem Jahr widerrechtlich die Taille erpresst und davon Anteile erhalten hätten, bei Fortfall einer Appellation zu deren Rückzahlung zwingen.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt im Schreiben Alexanders III. an Gui, Bischof von Châlons-en-Champagne, (1175) Juli 5 (
JL – ; ed.:
Meinert, Papsturkunden in Frankreich N. F. 1, S. 298–299, Nr. 115).