1034
Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Wilhelm, Erzbischof von Reims und Legat des apostolischen Stuhls, sowie
(Roger), Bischof von Laon: Klage des
Abtes und der Brüder der Prämonstratenserabtei Thenailles, dass die
Tochter eines Ritters den Schwestern ihrer Kirche beigetreten sei, sich geschoren und den Habit genommen habe. Von Äbten ihres Ordens hätten sie den Rat erhalten, dass die Eingedrungene auf keinen Fall behalten werden dürfe, sondern dem Haus ihres
Vaters zurückgegeben werden müsse. Darauf hätten ihnen deren Eltern einen Schaden im Wert von 200 Pfund angerichtet. Die Delegaten sollten, unbeschadet eines unter Verschweigung der Wahrheit erlangten Schreibens, die Festsetzung des Generalkapitels fest beachten lassen und den Eltern der Frau unter Androhung des Anathems eine Schädigung ihrer Kirche verbieten und angerichtete Schäden umgehend wiedergutmachen lassen.
— Ex parte abbatis et fratrum. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (18. Jh.):
Paris, BNF, Picardie 267, fol. 377v.gpo.pages.regest.editionen
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 666–667, Nr. 359.