1047
Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
(Wilhelm), Erzbischof von Reims und Legat des apostolischen Stuhls: Durch Klage des
Abtes und der Brüder von Saint-Bertin (Saint-Omer, Pas-de-Calais) sei ihm übermittelt worden, dass die
Bürger von Saint-Omer widerrechtlich und gegen Privilegien der römischen Bischöfe ein Moor und einen bestimmten Fischteich gewaltsam besetzt hätten und festhielten. Obwohl eine Exkommunikationssentenz über sie hätte verhängt werden müssen, habe der Erzbischof deren Promulgation wegen der Abwesenheit des
Grafen von Flandern bisher hinausgeschoben. Der Papst gebiete ihm deshalb, über die Bürger, falls diese auf des Erzbischofs Abmahnung hin dem Abt und den Brüdern das Moor und den Fischteich nicht zurückgeben oder sich, bei Wegfall einer Appellation, deswegen vor ihm rechtfertigen wollten, als Inhaber kirchlicher Güter, ohne Appellation irgendeines, unverzüglich eine Exkommunikationssentenz zu verhängen und diese bis zu einer angemessenen Genugtuungsleistung einhalten zu lassen.
— Ex parte dilectorum filiorum nostrorum abbatis et fratrum Sancti Bertini. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (1775/1776):
Saint-Omer, BM, Ms. 803 I, S. 396, Nr. 274 (Chartular von Saint-Bertin).gpo.pages.regest.editionen