Während Loewenfeld das Stück wegen der stark kursiven Tendenz seiner Schrift für eine Kopie des 14. Jahrhunderts halten wollte, hat Ramackers dem widersprochen und es zutreffend als Original bezeichnet; vgl.
Falkenstein, Beispiele für Mischformen, S. 348. Die Schrift ist durch einen Flecken (Tinte oder Reagenzien?) teilweise nicht lesbar. Diese Litterae sind ein frühes Beispiel dafür, dass nicht nur die Niederlassungen der Zisterzienser, sondern auch die von Kartäusern in den Genuss der Zehntfreiheiten kamen; vgl.
Schreiber, Kurie und Kloster I, S. 267–269. Nahezu gleichlautende Litterae für die Kartausen von Lugny (bei Leuglay, c. Recey-sur-Ource, arr. Montbard, Côte-d’Or, Diözese Langres) und Meyriat (Vieu-d’Izenave, c. Brénod, arr. Nantua, Ain, Diözese Lyon) bei
Wiederhold, Papsturkunden in Frankreich 2, S. 11, Anm. 3 (im Nachdruck S. 157, Anm. 3), dürften fünf Tage später ausgefertigt worden sein;
Falkenstein, Beispiele für Mischformen, S. 349. Die Datumsangaben der vorliegenden Litterae liefern den ersten und einzigen bisher bekannt gewordenen urkundlichen Beleg dafür, dass die Kanzlei Alexanders III. den Erzbischof Wilhelm von Reims nach seiner Erhebung zum Kardinal als Kardinalpriester erwähnt, ohne indes dabei seine Titelkirche Santa Sabina zu nennen. Wahrscheinlich ist er an diesem Tag präkonisiert worden. In der Folgezeit wird der Titel eines Presbiters nicht mehr erwähnt, vielleicht weil man dies mit der Würde eines Erzbischofs für unvereinbar hielt. Vgl. jedoch das Privileg Innocenz’ III. für die in der Diözese Teano gelegene Zisterzienserabtei Santa Maria di Ferraria von (1201) Dezember 23 (
Potthast 1542), wo der Erzbischof unmittelbar hinter den Kardinalbischöfen als
Remensis archiepiscopus Sancte Sabine presb(iter) card(inalis) an der Spitze der Kardinalpriester unterzeichnet;
Ganzer, Entwicklung des auswärtigen Kardinalats, S. 129. Vgl.
Falkenstein, Wilhelm von Champagne, S. 198–199;
Hiestand, Konrad von Wittelsbach und Wilhelm von Champagne, S. 87, Anm. 19, wo im Text irrtümlich ein feierliches Privileg für Saint-Omer genannt wird.