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Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Tusculanum, (1180) Oktober 27 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
W(ilhelm), Erzbischof von Reims, Kardinal von Santa Sabina und Legat des apostolischen Stuhls, sowie seine
Suffragane: Das
Domkapitel von Notre-Dame in Laon habe ihm eine Klage unterbreitet, dass gewisse Übeltäter, gegen die das Kapitel bereit sei, sich vor Gericht zu rechtfertigen, Leute töteten, grundherrschaftliche Höfe in Brand steckten, sogar Weinberge zu entwurzeln wagten und, sobald sie das alles verübt hätten, ungestraft einen Durchgang zu benachbarten Grundherrschaften schüfen. Der Papst gebiete ihnen, über diejenigen, von denen es feststehe, dies verübt zu haben, öffentlich ein Anathem zu verhängen und an allen Orten, an die diese gelangten, in deren Gegenwart Gottesdienste zu verbieten und dafür zu sorgen, sowohl die Exkommunikations- als auch Interdiktssentenz solange zu beachten, bis sie Geraubtes erstatteten, entstandene Schäden wiedergutmachten und sich mit denjenigen, die dies erlitten hätten, freundschaftlich verglichen und für einen derartigen Exzess Gott und der Kirche angemessene Genugtuung leisteten.
— Querela capituli Sancte Marie. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (1238):
Laon, AD Aisne, G 1850, fol. 11v, Nr. 16 (Chartular des Domkapitels von Laon).gpo.pages.regest.editionen
Ramackers, Papsturkunden in Frankreich N. F. 4, S. 393–394, Nr. 239;
Chartae Galliae 106206 (= F09951).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Wegen des Kardinalstitels kann das Mandat, wie bereits Ramackers sah, im Hinblick auf den Ausstellort Tusculanum nur zu 1180 gehören. Das Mandat wurde somit am selben Tag ausgefertigt wie die Litterae cum serico für den Domdekan und die Kanoniker, die ihnen bestätigt, einen vor der Kirche liegenden, von ihrem früheren Bischof G(autier) angekauften Platz von den schmutzigen, übelriechenden und lärmbelästigenden Verkaufsständen zu säubern:
JL 13593, (1180) Oktober 27 (ed.:
de Florival, Étude historique, S. 235 [aus
Paris, AN, L 230, Nr. 9]).
Ramackers, Papsturkunden in Frankreich N. F. 4, S. 23, gibt für die Originale beider Litterae die Herkunft aus
Paris, AN, L 231, Nr. 62 an.