Zeitlich einzureihen wäre an dieser Stelle das Regest zu
JL 13974 (
WH 704,
Licet uniuersis). Diese Dekretale steht vor App. und Bamb. in mehreren unsystematischen Sammlungen:
Coll. Berolinensis prima 33,
Coll. Florianensis 112,
Coll. Cusana 131,
Coll. Duacensis 48,
Coll. Dunelmensis III 60,
Coll. Bridlingtonensis 139, geteilt auch in
Coll. Parisiensis prima 163,
Coll. Parisiensis prima 109 und
Coll. Parisiensis prima 110. Die Zuweisung an Alexander III. ist sicher und nirgends bezweifelt, dagegen gehen die Angaben über den Adressaten auseinander:
Coll. Bridlingtonensis:
archiediacono et capitulo Lund.; Coll. Parisiensis prima siehe unten;
Coll. Cheltenhamensis 18.1:
Dunelmen. epo.;
Coll. Cottoniana 4.87 und
Coll. Petrihusensis 2.92:
Cant. archiep. et eius suffraganeis;
Coll. Brugensis 40.2;
Coll. Brugensis 2.1 und
Coll. Brugensis 5.3 sowie
Coll. Sangermanensis 7.114 (S. 305) und
Coll. Abrincensis prima 7.7.2 (S. 384):
Remen. archiep.;
Coll. Rotomagensis prima 29.2:
Dolensi epo. (die übrigen Sammlungen haben meist nur
Idem). Da es in der Mandatsformel aber heißt:
discretioni uestre per apostolica scripta precipiendo mandamus, kann das Stück nicht an einen Bischof, sondern nur an mehrere, vielleicht nichtbischöfliche Adressaten gegangen sein. Nur die
Coll. Parisiensis prima 163 hat hier:
fraternitati, sie hat auch zum ersten Teil die Inskription:
Alex. III. ep. Ferrarie, zum zweiten (c. 109; der dritte Teil, c. 40, ist ohne Inskription) jedoch:
dil. filiis fidelibus christianis. Da auch die übrigen Sammlungen, die einen Bischof als Adressaten nennen, im Text
discretioni bieten, scheint die Adresse der
Coll. Bridlingtonensis die ursprüngliche und die
Coll. Parisiensis prima 163 eine willkürliche Bearbeitung zu sein; mehrfache Ausfertigung ist natürlich ebensowenig ausgeschlossen. Da die juristischen Tatbestände in den ersten beiden Abschnitten mit den Bestimmungen des
Concilium Lateranense III 26 weitgehend übereinstimmmen, hierauf aber nicht verwiesen wird, könnte die Dekretale älter sein als 1179. Siehe
Holtzmann, Päpstliche Gesetzgebung.