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Erzbischof Wilhelm (1176–1202) (1176 Sommer–1181 Sommer)
Papst Alexander III. (1159–1181) Verlorenes Delegationsmandat
Alexanders III. an
Wilhelm, Erzbischof von Reims: Streitsache zwischen dem
Bischof (Nivelo) von Soissons (Aisne) und dem
Grafen Robert (von Dreux und Seigneur von Braine, arr. Soissons, Aisne).
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt im Brief des Petrus, Abt von Saint-Remi, an Alexander III., den der Abt wohl als Subdelegat auf Weisung seines Herrn, (des Erzbischofs) Wilhelm von Reims, geschrieben hatte (ed.:
Migne, PL 202, Sp. 529AC, Nr. 81;
Haseldine, Letters of Peter of Celle, S. 346–349, Nr. 78).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Im Brief des Petrus heißt es, er habe sich in der Streitsache zwischen dem Bischof (Nivelo) von Soissons (Aisne) und dem Grafen Robert (von Dreux und Seigneur von Braine, arr. Soissons, Aisne) zusammen mit den Äbten von Saint-Crépin(-le-Grand, Soissons), Saint-Jean(-des-Vignes, Aisne) und Valsery (Cœuvres-et-Valsery, c. Vic-sur-Aisne, Aisne) nach Soissons begeben. Nach Anhörung beider Seiten und Entgegennahme der Aussagen der vom Bischof vorgebrachten Zeugen sei man nach Anberaumung eines neuen Termins in Reims zusammengekommen, habe aber die Entscheidung verschoben, bis man wisse, ob der König zwischen ihnen Frieden stifte, da er dem Bischof ein Schreiben habe zugehen lassen (Deperditum). Obwohl keine Intervention erfolgt sei und der Bischof auch nicht die Anberaumung eines neuen Termins fordere, habe er ohne Rücksprache mit ihnen über das Land des Grafen ein Interdikt verhängt. Auf den Rat von Sachverständigen hin hätten sie nach Sicherheitsleistung des Grafen dessen Land vom Interdikt gelöst.
Ein Delegationsmandat an Wilhelm, Erzbischof von Reims, ist nicht erhalten. Jedoch ist zu vermuten, dass dieser den Absender (zusammen mit den genannten Äbten?) subdelegiert hatte.