1123
Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Châteauneuf, (1185 um Februar 24) Papst Lucius III. (1181–1185) Wilhelm, Erzbischof von Reims, Kardinal von Santa Sabina und Legat des apostolischen Stuhls, und
Herveus, Abt von Marmoutier, an
Lucius III.: Berichten über ihren vergeblicher Versuch, im Streit zwischen den
Kanonikern von Saint-Martin in Tours und den
Bürgern von Châteauneuf über die von diesen errichtete
communia zu vermitteln. Das Volk habe geklagt, von einigen Bürgern in Châteauneuf mit ungewöhnlichen Kopfzinsen und Geldforderungen beschwert zu werden und dazu durch Eide und Drohungen verpflichtet worden zu sein. Man habe gefordert, von den unerlaubten Eiden entbunden zu werden. Darauf seien des Papstes Indulgenz vom 30. April aus
Veroli an den
Dekan Philipp, den
Thesaurar R(otrou) und das Kapitel von Saint-Martin mit der Vollmacht verlesen worden, dass der von den Bürgern von Châteauneuf errichtete Schwurverband unter dem Namen der
communia ungültig und aufgehoben sei und sie über deren Urheber mit ihren Begünstigern, falls sie diese nicht abschwören wollten, das Anathem verhängen sollten ([1184] April 30, siehe
JL 15028) sowie ein Brief
Philipps, König von Frankreich, an die Bürger von
Châteauneuf, der ihnen geboten habe, die vom Papst unterdrückte
communia aufzugeben und wegen aller von ihnen verübten Unrechtstaten den Kanonikern Genugtuung zu leisten. Die Delegaten hätten die Kläger nach dem Text der päpstlichen Indulgenz von allen unerlaubten Eiden gelöst und diese hätten eidlich jenen abgeschworen. Die mächtigeren Bürger, Urheber und Begünstiger,
Thomas de Ambazia,
Philippus Aimerii,
Nicolaus Engelardi,
Paganus Gastinalli, hätten geschworen, die
communia nicht zu beachten noch künftig zu errichten, außer durch allgemeine Vollmacht der erwähnten Kirche. Sie hätten festgelegt, dass die Urheber und Begünstiger, die noch nicht abgeschworen hätten, bis zu einer Eidesleistung exkommuniziert werden sollten.
— De mandato vestro. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (18. Jh.):
Paris, BNF, Baluze 76, fol. 282r.gpo.pages.regest.editionen
Deffense des privileges de S. Martin de Tours, Titres et pièces justificatives, S. 26–27;
RHF 18, S. 291, Anm. a.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die Entscheidung wurde von Lucius III. mit
JL 15402 von (1185) April 15,
Böhmer/Baaken/Schmidt, RI IV,4,4,2, Nr. 1581, bestätigt;
RHF 18, S. 292, Anm. a;
Migne, PL 201, Sp. 1350AC, Nr. 228.