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Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Papst Lucius III. (1181–1185) Lucius III. an
(Wilhelm), Erzbischof von Reims, Kardinal von Santa Sabina und Legat des apostolischen Stuhls, und
(Herveus), Abt von Marmoutier:
Dekan, Thesaurar und Kapitel von Saint-Martin in Tours hätten dargelegt, sie hätten durch die vom Papst unterdrückte
communia beträchtliche Schäden an Einkünften hingenommen.
Gewisse Bürger hätten sowohl Wechslertische als auch andere und bestimmte Stände von neuem zum Schaden der Kirche ohne ihre Erlaubnis errichtet. Falls diese Bürger sich darüber mit den Kanonikern nicht gütlich einigen wollten oder könnten, sollten sie die Schäden wiedergutmachen und Tische und Stände unverzüglich bei Wegfall einer Appellation zerstören lassen.
— Dilecti filii nostri. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (18. Jh.):
Paris, BNF, Baluze 76, fol. 282v.gpo.pages.regest.editionen
Ramackers, Papsturkunden in Frankreich N. F. 5, S. 304–305, Nr. 214.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die nahezu gleichlautende Minute oder Zweitausfertigung des Schreibens (
rescriptum) war zuvor durch Radulf, Kardinaldiakon von San Giorgio in Velabro, eingezogen und dem Vertreter der Bürger zur Einsicht ausgeliefert worden;
Ramackers, Papsturkunden in Frankreich N. F. 5, S. 303, Nr. 213. Zu diesem Vorgang
Ramackers, Kassation, S. 550–551.