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Erzbischof Wilhelm (1176–1202) Papst Cölestin III. (1191–1198) Cölestin III. an
W(ilhelm), Erzbischof von Reims, Kardinal von Santa Sabina und Legat des apostolischen Stuhls, und seine
Suffragane:
König (Philipp) habe seine Ehe mit
I(ngeborg), Schwester
König Knuts von Dänemark, unter Verletzung kirchlicher Ehrbarkeit getrennt. Obwohl die Frage dem Gericht der römischen Kirche vorbehalten werden müsse, habe man nicht um deren Urteil ersucht. Die Kirchenprälaten, die dazu ihre Gunst oder ihren Rat gegeben hätten, müssten bedenken, was man in den Kanones über die Erzbischöfe
Theutgald von Trier und
Gunter von Köln lese, die in der Ehesache
König Lothars und der
Theutberga nichtswürdig die kanonischen Sanktionen überschritten hätten. In der Absicht, mehr auf des Königs Seelenheil und die Reinheit seines Rufes als auf den Willen der ihm Übelratenden bedacht zu sein, habe er dem König durch den eigens dazu entsandten
Subdiakon Cenc(ius), seinen Notar und Legaten des apostolischen Stuhls, gebeten und ermahnt, die Königin mit ehelicher Zuneigung zu behandeln. Jedoch habe der König diesen und sein Schreiben nicht angemessen ehrerbietig empfangen. Auf Grund der seitens des
Erzbischofs von Lund und seiner
Suffragane ihm übermittelten Urkunde über die Genealogie habe er die verkündigte Scheidungssentenz auf den Rat der
Kardinäle hin aufgehoben und gebiete ihnen, falls der König zu ihrer Lebzeit vielleicht eine andere ehelichen wolle, ihm dies kraft apostolischer Vollmacht zu verbieten.
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JL 17242 (zu 1195 Mai 13).
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Zum richtigen Datum
Janssen, Päpstliche Legaten, S. 149, Anm. 2.