Schreiben
Fulcos, Erzbischof von Reims, an
Stephan V.: Er habe
seines Vorgängers Schreiben erhalten, das ihn zusammen mit der ganzen
Kirchenprovinz verpflichte, Dank abzustatten. Dieser habe sich gewürdigt, sie inmitten der Stürme von Bedrängnissen der
Normannen zu trösten und ihm die Anrede Bruder und Freund beizulegen. Er wäre zu ihm und seinem Vorgänger geeilt, jedoch hindere ihn der Einfall der
Dänen, von denen er eingekesselt und bedrängt werde und die bereits im achten Jahr das
Königreich verunsicherten. Sie hätten ihn auch daran gehindert, den Papst von den Nachstellungen seiner Widersacher zu befreien. Als er seinen Verwandten mitgeteilt habe, dass der Papst
Wido (von Spoleto), seinen Verwandten, adoptiert habe, hätten sie alle sofort dem apostolischen Stuhl Hilfe und Ehrerbietung gelobt. Auch wenn einige von ihnen wie der
Bischof von Thérouanne gezwungen würden, ihre Bischofsstadt zeitweise zu verlassen, verharre er mit seinen Mitbischöfen in der Verehrung des römischen Bischofssitzes. Was auch immer der Kirche Gottes an Notwendigem widerfahre, würden sie mit dem Verlust ihrer Habe und ihres Leibes vollenden, wie es der Reimser Kirche gezieme, der seine Vorgänger vor allen gallikanischen Kirchen in der Person des
Sixtus, des ersten Bischofs der Gegend, der von
Petrus entsandt worden sei, den Primat verliehen hätten. Auch habe
Papst Hormisdas dem
hl. Remigius für ganz
Gallien seine Stellvertretung erteilen wollen (vgl. oben Nr.
†?1,
JK †866,
J3 †?1673). Er wolle auch ihm anempfehlen, was er
Marinus (I.) und
Hadrian (III.) vorgetragen habe: die Sache der Privilegien (für die
Kirche von Reims) und die Schenkung seines
Bruders Rampo zur Errichtung eines
Klosters (Bonneval) (vgl. oben Nr.
127 und Nr.
128) und da
Bruinifidus nicht aufhöre, von dem geschenkten Vermögen (beiseitezuschaffen), solle er über ihn ein Anathem verhängen. Er solle
Kaiser Karl (III.) anmahnen, gegen diejenigen vorzugehen, die Güter der Kirche von Reims zugrunderichteten.
— Accepi antecessoris tui.