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Erzbischof Fulco (882–900) (891 Mai)
Papst Stephan V. (885–891) Verlorenes Schreiben
Stephans V. an
Fulco, Erzbischof von Reims: Im Streit zwischen
Hermann, Erzbischof von Köln, und
Adalgar, Erzbischof von Hamburg und Bremen, habe er, nachdem letzterer ihm die Klage unterbreitet hatte, beide vorgeladen, da aber nur Adalgar erschienen sei und geklagt habe, dass die Privilegien seiner Kirche von
Hermann verletzt würden, eine Entscheidung vertagt. Er solle an des Papstes statt zusammen mit seinen
Suffraganen und benachbarten Bischöfen eine Synode nach
Worms einberufen, zu der er, der Papst, die Erzbischöfe
Hermann von Köln und
Sanderold von Mainz zusammen mit ihren Suffraganen und Adalgar zu kommen befohlen habe, um sorgfältig zu untersuchen, was wem gebühre. Mahnt ihn, wenn möglich, persönlich zu ihm zu kommen, da er kirchliche Angelegenheiten mit ihm beraten wolle. Anderenfalls solle er ihm durch die wahrhaftige Aussage eines zuverlässigen Mannes aus dem Bischofsordo zusammen mit den (Streitgegnern) mitteilen, wie sich die Wahrheit verhalte. Könne er nicht kommen, solle er seine Boten entsenden, die ermächtigt seien, zu untersuchen und zu entscheiden, damit es nach der gefällten Entscheidung zu keiner Zeit nötig werde, die Klage aufzurollen.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt in:
Flodoard, Historia Remensis ecclesiae IV, Kap. 1 (ed.:
MGH SS 36, S. 369–370).
gpo.pages.regest.regests
JL *3471;
J3 *7253;
Germ. Pont. 7, S. 38, Nr. *79;
May, Reg. Bremen I, S. 21, Nr. 75;
Oediger, Reg. Köln I, S. 94, Nr. 284;
Sot, Flodoard, S. 159, Nr. 16.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Vgl. das Schreiben des Papstes an Erzbischof Hermann von Köln (
JL 3470;
J3 7254; ed.:
MGH Epp. 7, S. 364–365. Nr. 5).