*146
Erzbischof Fulco (882–900) (892 Mitte?)
Verlorenes Privileg des
Formosus für
Erzbischof Fulco und die
Kirche von Reims: Bestätigt die namentlich genannten Orte, die durch Fulco erhaltenen Landleihen (
prestarie), verbietet, dass jemand beim Tode des Erzbischofs von
Reims das Bistum oder Besitzungen der Kirche an sich reiße, die Metropole über die kanonisch festgelegte Zeit hinaus ohne angemessenen Bischof belasse oder einen Bischof, anders als vom kanonischen Recht gefordert, einsetzen lasse, und bestätigt die Anordnung, die Fulco über die Nutzung von Vermögensanteilen für kirchliche Ornamente und Lichter sowie für den Unterhalt von Kanonikern, Mönchen, Sanktimonialen, Matrikularen, Gästen und Armen festgesetzt habe unter Androhung des Anathems in der 10. Indiktion, im Jahr der Krönung
Kaiser Widos.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt in:
Flodoard, Historia Remensis ecclesiae IV, Kap. 2 (ed.:
MGH SS 36, S. 372–373).
gpo.pages.regest.regests
JL *3481;
J3 *7275;
Sot, Flodoard, S. 160, Nr. 19.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Zu der widersprüchlichen Zeitbestimmung Flodoards
Schneider, Fulco, S. 81–92.