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Erzbischof Gerbert (991–999) (994 Herbst–995)
Papst Johannes XV. (985–996) Ger(bert) an
Constantin, (Scholaster in Fleury): Er sei verwundert über die Gesandtschaft des
A(bbo). Komme man der Forderung nach, werde die priesterliche
gravitas zugrunde gerichtet, der Zustand des
Reiches gerate in Gefahr. Handle man ohne Beratung mit den Bischöfen, werde die bischöfliche Macht, Bedeutung und Würde zunichte, die einen noch so kriminellen Bischof nicht seiner priesterlichen Würde berauben könne und dürfe. Handle man nach einer Beratung, dann seien diejenigen Bischöfe Zeugen ihrer Verdammung, die geurteilt hätten, dass er nicht von ihnen hätte gerichtet werden dürfen, und die sich herausgenommen hätten, gegen ihr Bekenntnis und gegen die von ihnen geleistete Unterschrift unter den
Libellus abdicationis A(rnulfi) zu verstoßen. Die Gefangennahme, die Kerkerhaft
Arnulfs, aber auch die
ordinatio eines anderen auf dessen Sitz werde zurückgenommen. Die Könige (
Hugo und
Robert) werden als Sünder dastehen.
— Satis super venerabilis. gpo.pages.regest.ueberlieferung
Briefsammlung Gerberts, ep. 191 (ed.:
Havet, Lettres de Gerbert, S. 178–179, Nr. 191;
MGH Briefe d. dt. Kaiserzeit 2, S. 229–230, Nr. 191;
Riché/Callu, Gerbert d’Aurillac, Correspondance II, S. 498–501, Nr. 191).