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Erzbischof Arnulf (989–991, 997–1021) (999 April–1003 April)
Papst Silvester II. (999–1003) Silvester II. an
Arnulf, Erzbischof von Reims: Man habe ihm zugetragen, dass es unter seinen Bürgern einen Streit über den Begräbnisort gebe, da einige in der Stadt, andere außerhalb der Stadt auf dem alten Friedhof von
Saint-Remi beerdigt zu werden wünschten, und diejenigen, die sich in der Stadt beerdigen lassen wollten, denen, die auf dem Friedhof außerhalb der Stadt beerdigt zu werden verlangten, die Eucharistie verweigerten. Da die Kanones nur Exkommunizierten und denen, die keine Genugtuung leisten wollten, bei ihrem Tod die Eucharistie versagten, gebiete er, dass keinem Sterbenden ein Nachteil entstehen solle und keinem die Eucharistie versagt werde, der Bußfertigkeit zeige, und allen, die wollten, gestattet sei, sich auf dem Friedhof von Saint-Remi begraben zu lassen.
— Nuper nobis ad. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (12. Jh.):
Berlin, StaBi PK, Ms. lat. fol. 197, fol. 188v.gpo.pages.regest.editionen
Ewald, Päpstliche Schreiben, S. 360–364;
Zimmermann, Papsturkunden II, S. 714–715, Nr. 367.