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Erzbischof Wido (1033–1055) Saint-Remi vor Reims, 1049 Oktober 4 Papst Leo IX. (1049–1054) 2. Tag des Konzils: Nach der Lesung des Evangeliums befragt der
Kanzler der römischen Kirche den
Erzbischof (Wido) von Reims nach der Simonie und drängt ihn, zu vielen Vergehen, von denen man erfahren habe, Stellung zu nehmen. Dieser berät sich mit dem
Erzbischof von Besançon sowie mit den Bischöfen von
Soissons,
Angers,
Nevers,
Senlis und
Thérouanne. Der Papst gewährt ihm, dass der Bischof von Senlis seine Sache vortrage. Dieser erklärt, der Erzbischof habe sich nicht der Simonie schuldig gemacht. Nachdem der Papst unter Verlesung der Sentenz
Gregors (I.) gegen
Maximus von Salona den gleichen Eid von Wido gefordert hatte, erbittet der Erzbischof Aufschub. Darauf wird er auf ein Konzil Mitte April 1060 nach
Rom geladen.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt in:
Anselm, Historia dedicationis ecclesiae beati Remigii Remensis, Kap. 15 (ed.:
Hourlier, Anselme, S. 240–242;
MGH Conc. 8, S. 231–232).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Leo IX. erhebt Klage, dass der Besitz der Abtei Montier-en-Der (arr. Saint-Dizier, Haute-Marne, Diözese Châlons-en-Champagne) dem Bistum Toul entzogen worden sei, obwohl man die Zugehörigkeit durch Privilegien nachgewiesen habe. Erzbischof (Wido) von Reims erwidert, die Abtei gehöre ihm, was er durch ältere Privilegien seiner Kirche nachweisen könne. Der Papst befiehlt, die Schriftstücke, aus denen der Streit beendet werden könne, in den Archiven der Kirche von Reims suchen zu lassen und am folgenden Tag vorzulegen, siehe
Anselm, Historia dedicationis ecclesiae beati Remigii Remensis, Kap. 14 (ed.:
Hourlier, Anselme, S. 242;
MGH Conc. 8, S. 236).