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Erzbischof Gervasius (1055–1067) (1065?)
Papst Alexander II. (1061–1073) (Alexander II.) an
Gervasius, Erzbischof von Reims: Anfrage zu dem
Überbringer, der, ohne den Grad eines Subdiakons anzunehmen, aus Nachlässigkeit zu den Würden des Diakonats und des Priestertums aufgestiegen sei. Er erteile ihm den Rat, den er dem
Bischof Rumold von Konstanz gegeben habe (
JL 4511): Der Betreffende solle, falls sein Lebenswandel dem Amt entspreche, vom Weihegrad eines Priesters und eines Diakons suspendiert werden, bis er eine angemessene Zeit unter den Subdiakonen geweilt habe und zugelassen werde.
— Consuluit paruitatem nostram. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Fragmentarische Kopie (1. Viertel 12. Jh.):
London, BL, Add MS 8873, fol. 45v (Coll. Britannica).gpo.pages.regest.editionen
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JL 4584;
J3 10800;
Ewald, Papstbriefe der Britischen Sammlung, S. 336, Nr. 42.