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Erzbischof Manasses I. (1070–1081) Papst Gregor VII. (1073–1085) Gregor VII. an alle
Suffraganbischöfe der Kirche von Reims: Unter Hinweis auf die Absetzung des
Manasses habe er sie von der Verpflichtung gelöst, diesem bischöfliche Ehrerbietung zu erweisen und ihm zu gehorchen, und befehle ihnen, das Urteil ihren Untergebenen mitzuteilen. Er gebiete ihnen, unter Hinzuziehung der Kleriker der
Kirche von Reims und mit Zustimmung des
Bischofs (Hugo) von Die, seines Legaten, einen Nachfolger zu wählen.
— Notum esse fraternitati. gpo.pages.regest.editionen
Mansi, Conc. coll. 20, Sp. 329C–330A, Nr. 19;
RHF 14, S. 651E–652C, Nr. 141;
Migne, PL 148, Sp. 592, Nr. 19;
Register Gregors VII. 8,19 (ed.:
MGH Epp. sel. 2,2, S. 540–541).