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Erzbischof Manasses I. (1070–1081) Papst Gregor VII. (1073–1085) Gregor VII. an
Philipp (I.), König von Frankreich: Er gebiete ihm und bitte ihn, dem wegen seiner Missetaten unwiderbringlich abgesetzten
sogenannte Erzbischof Manasses von Reims keine Unterstützung zu gewähren, ihn aus seiner Freundschaft zu entfernen und aus seiner Umgebung zu verstoßen. Gebietet ihm, die Wahl, die der Klerus der
Kirche von Reims und das Volk zu halten sich anschickten, nicht zu behindern oder behindern zu lassen und demjenigen, den die
pars fidelior et religiosior erwähle, seine Hilfe zu gewähren.
— Sepe per nuntios. gpo.pages.regest.editionen
Mansi, Conc. coll. 20, Sp. 330B–331A, Nr. 20;
RHF 14, S. 650C–651B, Nr. 139;
Migne, PL 148, Sp. 593A–594A, Nr. 20;
Register Gregors VII. 8,20 (ed.:
MGH Epp. sel. 2,2, S. 542–543).