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Erzbischof Radulf (1107–1124) Papst Calixt II. (1119–1124) 6. Tag des Konzils. Der
Papst lässt am Donnerstag nach Absingen des
ymnus sancti spiritus das gemäßigte, nur Bistümer und Abteien betreffende Investiturverbot verabschieden und bestätigen. Nachdem 427 brennende Kerzen ausgeteilt worden waren, wurde den Bischöfen und Äbten, die ihre Stäbe in der Hand hielten, aufgetragen, sich zu erheben. Es wurden die Namen Vieler rezitiert, die der Papst zu exkommunizieren aufgerufen hatte, unter ihnen an erster Stelle
König Heinrich (V.) und der Eindringling der römischen Kirche
Burdinus, die feierlich exkommuniziert worden sind. Der Papst absolvierte auch alle, die dem König
fidelitas geschworen hatten, von ihrer Verpflichtung, wenn dieser nicht zur Einsicht komme und der Kirche Genugtuung leiste.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt in:
Hesso scholasticus, Relatio de concilio Remensi (ed.:
MGH Ldl 3, S. 28); die Liste mit den Namen der Exkommunizierten aus einer Handschrift (12. Jh.):
Oxford, St John’s College, Ms. 149,
fol. 192v, bei
Holtzmann, Eine Bannsentenz, S. 319.