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Erzbischof Samson (1140–1161) Papst Eugen III. (1145–1153) Eugen III. an die Erzbischöfe
(Hugo) von Rouen,
(Samson) von Reims,
(Hugo) von Sens sowie an die
Bischöfe (Theobald) von Paris,
(Theoderich) von Amiens,
(Balduin II.) von Noyon,
(Theobald) von Senlis und
(Joscelin) von Soissons: Die
Kirche von Beauvais werde gezwungen, einen beträchtlichen Teil ihres Vermögens gewissen Rittern zukommen zu lassen. Einige von des Bischofs Vorgängern hätten diesen unerlaubt bestimmte, jährlich vom bischöflichen Haushalt fällige Geldlehen verliehen. Auf Rat des Papstes und anderer habe
Heinrich, Bischof von Beauvais, die Lehen einbehalten. Die Ritter wollten jedoch nicht davon Abstand nehmen; einige hätten dem Bischof Schaden zugefügt und drohten mit Schlimmerem. Sie sollten über solche, die Schaden angerichtet hätten, ebenso über solche, die in Zukunft solches täten, die Exkommunikation und über deren Länder das Interdikt verhängen und beides beachten lassen, bis diese von den Übergriffen abließen und dem Bischof Genugtuung leisteten, auch über solche und ihre Länder, die deswegen an den apostolischen Stuhl appellierten.
— Conseruandis et distribuendis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 9554;
Jacquemin, Annales de la vie de Joscelin de Vierzi, S. 134–135, Nr. 236;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 26, Nr. 48.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Labande, Histoire de Beauvais, S. 64.