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Erzbischof Samson (1140–1161) (Zwischen 1154 Dezember und 1155 Beginn)
Papst Hadrian IV. (1154–1159) Verlorene Privilegierung
Hadrians IV. für
Samson, Erzbischof von Reims: Ernennt ihn zum Legaten des apostolischen Stuhls für seine Kirchenprovinz.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Samson hat das Legatenamt bis zum Ende seines Pontifikats ausgeübt. Der letzte bekannte Beleg findet sich in der Beurkundung des Verzichts Graf Hugos von Roucy auf seine Rechte in Concevreux,
Tardif, Monuments, S. 289–290, Nr. 558.
Obwohl sich weder zum genauen Datum noch zur Art und zum Inhalt der Privilegierung (Privileg? Litterae cum serico?) Angaben machen lassen, ist die Annahme einer schriftlichen Ernennung unabdingbar. Für Hadrian IV. ist eine Ausfertigung des Schreibens erhalten, mit dem er dem Erzbischof Roger von York, den Bischöfen, Äbten, Prioren und anderen Kirchenprälaten, den Grafen und Baronen sowie den übrigen Gläubigen in den Kirchenprovinzen Canterbury und York mitteilte, dass er Erzbischof T(heobald) von Canterbury nach dem Vorgang Eugens III. und Anastasius’ IV. zum Legaten des apostolischen Stuhls für die beiden Kirchenprovinzen ernannt, ihm seine Stellvertretung übertragen und ihm die Vollmacht verliehen habe, wenn nötig Konzilien zu halten und an seiner statt Strafwürdiges zu bestrafen und Maßnahmen zu treffen. Sie sollten dem Erzbischof als seinem Legaten Ehrfurcht, Ehre und Gehorsam entbieten, nach Aufforderung vor ihm erscheinen und seine Weisungen beachten, (1155) Februar 22 (
JL – ; ed.:
Holtzmann, Papsturkunden in England II, S. 258–259, Nr. 84).