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Erzbischof Samson (1140–1161) Lateran, (1157–1158) Mai 27 Papst Hadrian IV. (1154–1159) Hadrian IV. an die Erzbischöfe von
Bourges,
Reims,
Sens,
Rouen,
Bordeaux,
Canterbury,
Mainz und
Trier: Gebietet ihnen, diejenigen Missetäter der
Abtei Saint-Denis-en-France, die in ihren Sprengeln wegen Wegnahme von Gütern oder für das Verüben von Unrechtstaten oder angerichtete Schäden von ihnen rechtmäßig exkommuniziert wurden, deren Exkommunikation zu bestätigen und in ihren Diözesen unverbrüchlich beachten zu lassen und ihnen, falls sie in der Zwischenzeit versterben, bis zur Rückgabe des Geraubten kein kirchliches Begräbnis zu gewähren.
— In loco apostolorum. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (13. Jh.):
Paris, AN, LL 1156, fol. 93 (98) (Livre des privilèges).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 10369;
Germ. Pont. 10, S. 129–130, Nr. 297;
Siguret, Étude sur la correspondance, S. 170, Nr. 36.