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Erzbischof Samson (1140–1161) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Samson, Erzbischof von Reims:
M(ilon), einst Elekt von Thérouanne, und die
Kanoniker dieser Kirche hätten viele Kosten und Widrigkeiten erduldet, weil
Kanoniker aus Boulogne(-sur-Mer) ihre Kirche der Diözese (
Thérouanne) zu entziehen suchten. Milo sei von den Kanonikern der Kirche von Thérouanne kanonisch gewählt worden, und man werfe ihm nichts vor, das seine Wahl behindern könne. Als Milo auf des Erzbischofs Weisung hin bereits tonsuriert worden sei und dieser ihm die Hand zur Konsekration habe auflegen wollen, hätten die
Kanoniker der Kirche von Reims ihm und dem besagten Elekten Vorhaltungen gemacht, da
Baldus und sein Bruder
E., Kanoniker der Kirche von Boulogne, schon vorher appelliert und ihm
ex parte apostolica untersagt hätten, dem Elekten die Hand aufzulegen, wenn er nicht auf die
Kirche von Boulogne Verzicht leiste. Der Erzbischof habe ihn wegen erfolgter Appellation nicht konsekrieren wollen. Als die Gegner des Elekten und die vorausgesandten Kleriker des Elekten im päpstlichen Gericht erschienen seien, habe er, bei Klageverzicht der Gegenseite, auf den Rat der
Kardinäle hin entschieden, die Kirche von Boulogne in dem Zustand zu belassen, in dem sie bisher gewesen sei. Im Hinblick auf die dem Elekten entstandenen Mühen und im Wissen darum, dass seiner Wahl nichts entgegenstehe, habe er, vorbehaltlich des Rechts der Kirche des Erzbischofs, dem Elekten die Konsekration erteilt und empfehle ihn dem Erzbischof und seiner Kirche.
— Dilecti filii nostri M. Morinensis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12. Jh.):
Reims, BM, Ms. 1403, fol. 51ra–52va.gpo.pages.regest.editionen
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Zur Überlieferung
Falkenstein, Alexandre III et la vacance, S. 13, Anm. 33. Zur Sache
Mériaux, Boulogne et Thérouanne, S. 49;
Falkenstein, Modo blanditiis, S. 153, Anm. 120.