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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Montpellier, (1162) April 30 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Elekt von Reims: Da der Papst seine Liebe zur römischen Kirche und zu ihm seit dem Beginn seiner Erhebung kenne, freue er sich um so mehr über seine Ehre und Erhebung. Er habe aus Briefen des
(Godefroid), Bischof von Langres, der Kardinäle
Hein(rich) und
Odd(o), Legaten des apostolischen Stuhls, und
(Fastreds), Abt von Clairvaux, sowie aus seinem Brief (alle Deperdita, siehe oben Nr.
*526, Nr.
*527, Nr.
*528, Nr.
*529) von seiner Wahl in der
Kirche von Reims erfahren. Dass er ihn Elekt und nicht Erzbischof nenne, solle ihn nicht bekümmern, da ebenso, wie vor der Konsekration niemand Bischof genannt werde, vor dem Empfang des Palliums keiner rechtens als Erzbischof bezeichnet werde. Er habe ihm das Pallium durch
(Pontius) Abt von Grandselve, und durch die gleichen Boten des Erzbischofs zugesandt. Er bitte ihn, sich zu
König Ludwig (VII.) zu begeben und das ihm mündlich Übermittelte in die Tat umzusetzen.
— Quanto Amplius affectum. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die Übersendung des Palliums für den Erzbischof von Reims wird erwähnt in Nr.
533 (
JL 10729), (1162) Juni 7, an S(irus), Erzbischof, sowie Klerus, Konsuln und Volk von Genua.