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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Der vor dem Papst erschienene
Drogo, Diakon und Kanoniker von Saints-Thimothé-et-Apollinaire (Reims), habe einen
Kleriker Mil(on) von Lagery (c. Ville-en-Tardenois, arr. Reims, Marne) und Dienstleute der
Ehefrau eines miles Bald(uin) verklagt, die mit dem Rat Milons den Kläger von einem Pferd gerissen und die zusammen mit einem
Priester Herueus ihm nach seiner Appellation Einkünfte aus einem Stück Land in
Muizon (c. Ville-en-Tardenois, arr. Reims, Marne) sowie das Pferd weggenommen hätten, aber sich einer Genugtuungsleistung und Rückgabe widersetzen. Er gebiete ihm, diejenigen, die den Kleriker vom Pferd gerissen hätten, solange öffentlich zu exkommunizieren, bis sie nach Rückgabe der entwendeten Sachen sich vor dem Papst einfänden. Die anderen, die nach erfolgter Appellation sich erdreistet hätten, Einkünfte wegzunehmen, solle er streng dazu zwingen, diese entweder in voller Höhe zurückzuerstatten, oder ihm darüber Rechenschaft geben. Falls sie dies verschmähten, solle er sie dazu durch eine Kirchenstrafe dazu zwingen.
— Veniens ad presentiam nostram Drog(o). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 13rb, Nr. 48.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Der hier beschuldigte Kleriker Milon de Lagery dürfte mit einem gleichnamigen Kanoniker identisch sein, der öfter auch in der Entourage des Erzbischofs, gelegentlich 1165 sogar als
uicearchidiaconus bezeugt wird; vgl. die beiden Urkunden zur Beilegung des Zehntstreits um Frampas zwischen den Abteien Saint-Remi und Montier-en-Der, zitiert unten, zu Nr.
602 (
JL 11025), (1164) Juli 4. Siehe
Falkenstein, Decretalia Remensia, S. 163, Anm. 32;
Falkenstein, Entstehungsort und Redaktor, S. 136–137; eine ohne Datum ausgefertigte Delegatenurkunde des Erzbischofs Heinrich von Reims (vor 1167 Juli) bei
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 391–392, Nr. 123, erwähnt Milon unter den Zeugen, vor Johannes
Cantuariensis (von Salisbury).