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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
L(udwig VII.), König von Frankreich: Er habe sein Schreiben mit seiner Bitte erhalten und wolle wie stets ihr entsprechen. Wie der König der beiliegenden Kopie entnehme (oben Nr.
564,
JL 10828), habe er
H(einrich), dem Erzbischof von Reims, ein Bittschreiben zustellen lassen, mit dem Ersuchen, auf seine Intervention hin und in Ansehung der Ehre des Königs das Interdikt aufzuheben, bis die Angelegenheit vor dessen Kurie oder der des
Bischofs von Beauvais ein angemessenes Ende gefunden habe. Falls der Erzbischof das Interdikt nicht aufheben wolle und er ihm, dem Papst, antworte, dass er das nicht als schwerwiegend empfinde, werde der Papst in der Angelegenheit gemäß der Bitte des Königs vorgehen. Anders sei es weniger ehrenvoll, wenn der Papst eine Strafsentenz, die von einem solchen Mann kanonisch verhängt worden sei, leichthin ohne dessen Kenntnis aufhebe. Falls der König jedoch [kein] Vertrauen zu seinem Bruder habe und die Angelegenheit ihn, den König, sehr belaste, solle er ihm erneut seinen Willen in einer schriftlichen Antwort kundtun. Er werde dafür Sorge tragen, dass der Wunsch des Königs erfüllt werde.
— Excellentie tue litteris. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12. Jh.):
Vatikanstadt, BAV, Reg. lat. 179, fol. 105rv (s. d.).gpo.pages.regest.editionen
Duchesne, Historiae Francorum scriptores IV, S. 610BC, Nr. 120;
Mansi, Conc. coll. 21, Sp. 1002AC, Nr. 59;
RHF 15, S. 794D–795A, Nr. 75;
Migne, PL 200, Sp. 199C–200B, Nr. 133.
gpo.pages.regest.regests
JL 10827;
Teske, Briefsammlungen, S. 361, Nr. 125.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Siehe
Falkenstein, Doppelwahl, S. 462–464;
Falkenstein, Alexandre III et Henri de France, S. 119.