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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims:
Graf (Heinrich) von Namur habe ihm durch Schreiben mitgeteilt (Deperditum), dass
seine Frau (Laureta), die er lange Zeit unangefochten und mit dem Frieden der Kirche gehabt habe, sich von ihm ohne Rechtsgrund zurückgezogen habe, von Ort zu Ort fliehe und es verschmähe, zu ihm zurückzukehren. Obwohl der
Bischof (Nikolaus) von Cambrai deswegen auf Weisung der
Kirche von Reims (
de mandato Rem[ensis] ęccliesię) über sie eine Exkommunikationssentenz verhängt habe, werde diese, weil sie sich fortwährend von Ort zu Ort begebe, nicht fest beachtet. Der Erzbischof solle sie, falls dies zutreffe, nachdrücklich abmahnen und dazu bewegen, innerhalb von 30 Tagen nach seiner Abmahnung ohne Vorwand zu ihrem Mann zurückzukehren und danach, falls sie glaube, einen hinreichenden Grund zu haben, dessentwegen sie nicht mit ihm zusammen bleiben dürfe, vor dem Erzbischof erscheinen und ihren Grund darlegen solle. Er solle sie anhören und ihre Streitsache angemessen entscheiden. Falls sie jedoch, obwohl von ihm rechtens dazu ermahnt, es verachte, zu ihm zurückzukehren, solle er sie in seiner gesamten Kirchenprovinz bis zur Leistung einer entsprechenden Genugtuung öffentlich exkommunizieren und von allen sorgsam meiden lassen.
— Dilectus filius noster nobilis uir comes Namuten(sis). gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 17rb–17va, Nr. 71.gpo.pages.regest.editionen
Martène/Durand, Ampl. coll. II, Sp. 690BE, Nr. 49;
RHF 15, S. 795D–796B, Nr.78;
Migne, PL 200, Sp. 207BD, Nr. 144;
Wampach, Urkunden- und Quellenbuch I, S. 653–654, Nr. 475;
Diplomata Belgica 4463.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Laureta, Tochter des Grafen Dietrich von Flandern, war zunächst mit Ivan von Aalst (
Warlop, The Flemish Nobility II,1, S. 592, Nr. 1/16), zwischen 1152 und 1159 in zweiter Ehe mit Heinrich dem Blinden, Grafen von Namur, vermählt worden. Diese Ehe wurde wohl vor 1168 getrennt, bevor Graf Heinrich Margaretha von Geldern heiratete, siehe
Rousseau, Henri l’Aveugle, S. 67;
Kupper, Raoul de Zähringen, S. 57. Zu dem Zusatz
de mandato Rem[ensis] ęcclesię, der auf die Befugnisse des Metropolitankapitels in Reims während einer Sedisvakanz des erzbischöflichen Stuhls anspielt,
Falkenstein, Doppelwahl, S. 476, Anm. 85;
Falkenstein, Alexandre III et la vacance, S. 18–19. Zur Appellation eines Reichsfürsten an Alexander III. während des alexandrinischen Schismas zuletzt
Falkenstein, Auswirkungen, S. 161–162.