574
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Es sei ihm sicherlich bekannt, dass die um ihn herum befindlichen
Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte bisher für die notwendigen
procurationes gesorgt hätten. Er gebiete ihm, seine Suffraganbischöfe und alle Äbte seiner Kirchenprovinz zu ermahnen, dem Papst und den
Kardinälen ehrenhafte Prokurationen zu leisten und diese zum kommenden Fest des
hl. Jakobus (25. Juli) überstellen zu lassen.
— Discretionis tue prudentiam. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Wie der Wortlaut zeigt, war der Erzbischof von Reims bisher noch nicht zu einer solchen Leistung herangezogen worden. Er wird im Hinblick auf seine eigene Unterstützung des Papstes auch hier nicht dazu aufgerufen, sondern soll allein seine Suffragane und alle Äbte dazu veranlassen, ihre
procurationes zu leisten, ähnlich wie im folgenden Mandat Nr.
575 (
JL 10881). Siehe
Falkenstein, Leistungsersuchen, S. 63–70.