*578
Erzbischof Heinrich (1162–1175) (1163 um Juli 20)
Papst Alexander III. (1159–1181) Verlorenes Delegationsmandat
Alexanders III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims:
Domdekan und Kanoniker von Saint-Maurice in Tours (Indre-et-Loire) hätten ihm angezeigt (Deperditum), dass es zwischen ihnen und dem
Abt und den Brüdern von Cluny (arr. Mâcon, Saone-et-Loire) eine Auseinandersetzung gebe, die sie dem Erzbischof von Reims zur Anhörung und Beendigung zu übertragen begehrten. Er habe ihnen geraten, sich zu bemühen, sich friedlich mit den Klägern zu vergleichen. Falls sie dies nicht vermöchten, sollten sie bis zum kommenden Fest des
hl. Lukas (Okt. 18) entweder vor dem Papst oder vor dem Erzbischof von Reims zur Entgegennahme eines Urteils erscheinen und dessen Urteil bei Wegfall einer Appellation beachten. Sie sollten ihre Entscheidung den Kanonikern innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt durch Schreiben mitteilen, damit auch diese sich zu dessen Durchführung informieren und nützlich vorbereiten könnten.
gpo.pages.regest.ueberlieferung
Bezeugt im Schreiben Alexanders III. an Abt S(tephan) und die Brüder von Cluny, (1163) Juli 20, (
JL 10909; ed.:
Migne, PL 200, Sp. 250BD, Nr. 186).
gpo.pages.regest.regests
Bernard/Bruel, Recueil Cluny V, S. 562, Nr. 4215 (mit der irrtümlichen Angabe:
aut proximo festo beatæ Luciæ).
gpo.pages.regest.sachkommentar
Der Streit ging um Besitzungen in Tours-sur-Marne (c. Ay, arr. Reims, Marne), die Leute der Kanoniker ohne deren Zustimmung und unter Missachtung der coutume générale den Cluniazensern aufgelassen hatten. Das Schreiben, mit dem Alexander Erzbischof Heinrich den Fall unter Vorbehalt übertrug, siehe unten Nr.
594 (
JL 10986); zum weiteren Verlauf vgl.
JL 10984, Sens, (1164) Dezember 4, an die Äbte (Petrus) von Saint-Remi und (Philipp) von L’Aumône (cne Villeromain, c. Selommes, arr. Vendôme, Loir-et-Cher) sowie (Léon) (Dom)dekan in Reims; siehe
Falkenstein, Decretalia Remensia, S. 209, Anm. 144; die Delegatenurkunde
Falkenstein, Decretalia Remensia, S. 212–213;
Falkenstein, Entstehungsort und Redaktor, S. 145–146, Nr. 1.