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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage der
(Dom)kanoniker aus Laon gegen
Graf (Manasses) von Rethel (Ardennes) wegen Erhebung ungebührlicher Abgaben. Er solle den Grafen abmahnen und, falls nötig, dazu zwingen, in Ländereien dieser Kirche keine ungebührlichen Abgaben zu erheben und sie künftig nicht damit zu belasten. – Klage derselben gegen einen
miles des Grafen wegen Zerstörung einer Mühle und Wegnahme von Getreide. Er solle den
miles persönlich und durch den Grafen abmahnen und dazu drängen, der Kirche den durch die Zerstörung angerichteten Schaden zu ersetzen, ihr das weggenommene Getreide in voller Höhe zurückerstatten oder darüber Rechenschaft ablegen. Falls er weder das eine noch das andere wolle, solle er ihn exkommunizieren.
— Ex transmissa nobis conquestione. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 58vb–59ra.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Über die Örtlichkeiten, in denen die erwähnten Übergriffe stattfanden, war Näheres nicht zu ermitteln. Zu der Wendung
iusticie complementum Roumy, Complementum justitiae exhibere, S. 233, Anm. 12.