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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Sens, (1163–1164) Dezember 15 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des
Klerikers B. gegen seinen Bruder wegen Wegnahme seines Anteils am väterlichen Erbe. Er gebiete ihm, von dem Beschuldigten Rechenschaft zu fordern und ihn gegebenenfalls abzumahnen und in aller Strenge dazu zu zwingen, den strittigen Anteil in voller Höhe abzutreten. – Klage desselben gegen
Ascelinus de Firmitate, der ein bestimmtes Haus gewaltsam innehabe und ihn durch weitere Unrechtstaten bedränge. Der Erzbischof solle diesen zwingen, in seiner Gegenwart darüber volle Rechenschaft abzulegen.
— Constitutus in presentia nostra B. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 23va, Nr. 151.gpo.pages.regest.editionen
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Über die Beteiligten und das Ende der Klage ist sonst nichts bekannt.