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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Rechtsstreit eines
Gil. gegen
Vb., Prior von
Saint-Basle (c. Verzy, arr. Reims, Marne), um eine Summe geliehenen Geldes. Während der Verhandlung vor dem
Domdekan (Léon) seiner Kirche habe der Beklagte an den apostolischen Stuhl appelliert, sei jedoch dort weder erschienen noch habe er einen Bevollmächtigten entsandt. Der Erzbischof solle den Prior nachdrücklich ermahnen und streng dazu anhalten, entweder dem Kläger das geliehene Geld ohne Aufhebens zu übergeben oder vor ihm, dem Erzbischof, darüber Rechenschaft abzulegen.
— Veniens ad nos Gil. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 17rb, Nr. 70.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Aus den Urkundenbeständen der Abtei war über den Fortgang der Ereignisse und das Ende des Rechtsstreits nichts zu ermitteln.