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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Sens, (1164–1165) Februar 12 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Bei der Verhandlung einer Streitsache zwischen dem
Abt (Petrus) von Saint-Remi und den Landleuten von
Nogent(-la-Montagne?, c. Verzy, arr. Reims, Marne) in Gegenwart des
(Land)dekans (?) des Ortes und anderer über bestimmte Klagen, habe der Abt von Saint-Remi an das päpstliche Gericht appelliert. Während der für den Prozess Bevollmächtigte des Abtes vor ihm erschienen sei, hätten sich die Gegner weder eingefunden noch einen Bevollmächtigten entsandt. Er überweise die Streitsache dem Erzbischof zur Anhörung und Beendigung. Er solle beide Parteien vorladen und nach deren Anhörung die Streitsache durch Urteil entscheiden.
— Cum causa que inter abbatem Sancti Remigii. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 19vb, Nr. 128.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 11111;
Falkenstein, Sirmondsche Sammlung, S. 310, Nr. 131.
gpo.pages.regest.sachkommentar
Da eine zu Saint-Remi gehörende Grundherrschaft in einer Ortschaft Nogent bisher nicht nachzuweisen war, bereitet die Identifizierung des Ortsnamens Probleme. In der Diözese Reims lässt sich keine Ortschaft oder Stadt Nogent finden, in der ein Stiftsdekan an der Spitze eines Stiftskapitels nachzuweisen ist. Deshalb dürfte der erwähnte Dekan am ehesten Landdekan (decanus christianitatis) gewesen sein. Der Streitgegenstand wird leider nicht erwähnt.