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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Sens, (1164–1165) März 15 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Aus einer ihm übersandten Klage des
Abtes und der Brüder (der Regularklanonikerabtei) von Saint-Memmie(-lès-Châlons) habe er erfahren, dass
Heinrich, miles von Pringy (c. et arr. Vitry-le-François, Marne) ihre Leute gefangen nehme, sie all ihrer Güter beraube, die Geraubten gefangen halte und zum Rückkauf zwinge. Der Erzbischof solle, falls dies zutreffe, den Beklagten abmahnen und dazu zwingen, alles Geraubte zurückzuerstatten, diejenigen, die er gefangen halte oder durch eine Bürgschaft zur Zahlung verpflichtet habe, frei und ohne Verpflichtung gehen zu lassen, anderenfalls solle er über den Beklagten ein Anathem verhängen.
— Ex transmissa nobis conquestione abbatis et fratrum S. Memmii. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
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Es ist nicht bekannt, wo genau die Übergriffe stattfanden und wie die Streitsache endete.