627
Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage des armen
Priesters Everen(s) gegen
Walt(er), Prämonstratenser und Propst von Vanault(-les-Dames, c. Heiltz-le-Maurupt, arr. Vitry-le-François, Marne), dass dieser die Einkünfte einer ihm verliehenen Kirche rechtswidrig beschlagnahmt habe und festhalte. Obwohl der Propst in derselben Sache mit dem Priester eine Übereinkunft erzielt habe, sei er absprachewidrig davon zurückgetreten und habe sich zu Unrecht geweigert, einen Chormantel, den der Priester ihm als Pfand hinterlegt habe, herauszugeben, und behalte ihn rechtswidrig. Der Erzbischof solle den Propst nachdrücklich abmahnen und streng dazu anhalten, die besagte Übereinkunft, sofern sie rechtens erfolgt sei, sorgfältig einzuhalten und alle nach der Übereinkunft weggenommenen Gegenstände zurückzuerstatten und von einer Inanspruchnahme des Priesters künftig abzusehen.
— Veniens ad apostolice sedis clemenciam. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 22vb–23ra, Nr. 147.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Die Propstei gehörte zur Prämonstratenserabtei Saint-Paul in Verdun. Wahrscheinlich war die nicht näher benannte Kirche zu Bedingungen des Patronatsrechts oder der Inkorporation derselben Abtei übertragen worden, und es war zwischen den Parteien über die dem Priester, der sonst ohne Benefizium war, zustehenden Einkünfte zum Streit gekommen.