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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Vor einiger Zeit habe er, noch in
Sens (1163 Oktober–1165 April), durch Zudringlichkeit eines
Priesters Radulf veranlasst, dem
Bischof (Gui de Joinville) von Châlons(-en-Champagne) geboten, er solle, falls dieser nicht ständig in seiner Kirche verbleibe, sie ihm wegnehmen und einen anderen in ihr zum Priester bestellen (Deperditum,
JL – ). Der Bischof habe jedoch ohne irgendeine Rücksicht ihm die Kirche weggenommen und ihn nach Einsetzung eines Priesters dort exkommuniziert sowie allen im Dekanat Vertus unter Androhung eines Anathems verboten, den Priester mehr als eine Nacht an seinem Geburtsort aufzunehmen, vielmehr befohlen, ihn wie einen Exkommunizierten zu meiden. Da er, der Papst, dies aus Überdruss an dem Priester und um ihm Angst einzujagen, dem Bischof geboten habe, sei ihm nicht in den Sinn gekommen, dass der Bischof ihn, falls er beständig in seiner Kirche verweile, aus diesem Anlass der Kirche berauben solle. Er gebiete dem Erzbischof, den Bischof seitens des Papstes und seinerseits anzugehen und abzumahnen, dem Priester unverzüglich seine Kirche in vollem Umfang zurückzuerstatten und ihn, falls nicht ein notorisches Vergehen vorliege, dessen man ihn rechtens überführen könne, für öffentlich absolviert zu erklären und von allen aus dieser Pfarrei für absolviert halten zu lassen. Wolle der Bischof dies jedoch gemäß der päpstlichen Weisung und der Abmahnung des Erzbischofs nicht tun, solle der Erzbischof die Wahrheit sorgsam erkunden und, falls der Priester ohne irgendeinen anderen offenkundigen und rechtmäßigen Grund exkommuniziert worden sei, solle er ihn absolvieren und ihm seine Kirche unverzüglich zurückerstatten lassen. Er gebiete ihm außerdem, nicht zuzulassen, dass der Priester seitens des
Dekans von Vertus und seitens einer
Warina von Aulnay(-aux-Planches, cne Val-des-Marais, c. Vertus, arr. Châlons, Marne) ungebührlich belästigt oder schikaniert werde.
— Cum olim Senonis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
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Das Schreiben an den Bischof von Châlons-en-Champagne ist nicht erhalten (
JL – ). Da Gui de Joinville nicht vor April 1164 zum Bischof geweiht wurde, dürfte das verlorene päpstliche Schreiben an ihn zwischen April 1164 und April 1165 ergangen sein.