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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Einem Schreiben des Erzbischofs (Deperditum, oben Nr.
*644) habe er entnommen, dass die zerstrittenen
Schwestern in Denain (arr. Valenciennes, Nord) zwei zur Äbtissin nominiert hätten, der größere Teil sich jedoch auf eine geeinigt habe. Wie der Papst sowohl aus Schreiben als auch aus Berichten Vieler vernommen (Deperdita) habe, hätten die Schwestern, nachdem die Wahl beider Nominierter kassiert worden sei, ihre Wahlvollmacht dem
Bischof (Andreas) von Arras übertragen. Da für ihn nicht hinreichend feststehe, ob die Schwestern von beiden Wahlvorgängen Abstand genommen hätten, habe er, der Papst, die Streitsache den Bischöfen
(Gerard) von Tournai und
(Milo) von Thérouanne zur Anhörung und
sub certa forma zur Entscheidung übertragen (Deperditum,
JL – ). Der Erzbischof solle, was die beiden Bischöfe dazu festgelegt hätten, bestätigen und fest beachten lassen.
— Ex litteris fraternitatis tue. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 11ra, Nr. 36.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das nur hier bezeugte Schreiben Alexanders III. an die Bischöfe von Tournai und Thérouanne dürfte verloren sein (Deperditum,
JL – ). Die Doppelwahl scheint nach dem Tod der Äbtissin Bertha stattgefunden zu haben; vgl.
Gerzaguet, L’abbaye féminine de Denain, S. 124. Da ein Archiv der Frauenabtei nicht erhalten ist (
Gerzaguet, L’abbaye féminine de Denain, S. 7), lässt sich nicht einmal der Name der Äbtissin ausmachen, die damals rechtmäßig erhoben wurde.