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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Ein
M., der aus
Jerusalem zurückkehre, erhebe Klage gegen den
Abt und die Brüder von Saint-Pierre-aux-Monts (in Châlons-en-Champagne). Obwohl diese seinem Schwiegersohn neun Pfund ausgeliehen und in den einzelnen Jahren Sextare an Getreide von ihm, dem Kläger, von einer bestimmten Mühle, die ihm und dem Abt gehörte, als Pfand erhalten hätten, habe der Abt über seinen Anteil hinaus auch noch 20 Pfund der Münze von
Châlons(-en-Champagne) empfangen. Da man wucherische Pfandleihe nicht nur bei einem Mönch, sondern auch bei einem Laien für verwerflich erachte, solle der Erzbischof Abt und Brüder abmahnen und streng dazu anhalten, das, was sie nachgewiesenermaßen über ihren Anteil hinaus von dem Pfand, abzüglich der Kosten, hätten, dem Kläger M., sofern es keinen anderen Rechtsgrund dagegen gebe, bei Wegfall einer Appellation, anzuweisen.
— Lator praesentium M. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Über den Kläger und den Ausgang der Untersuchung ist sonst nichts bekannt.