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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Lateran, (1166–1167) März 10 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Es sei ihm hinterbracht worden, dass
(Gui), Bischof von Châlons(-en-Champagne),
Euan.,
Hengenbert,
Hugues,
Nichol(as),
Raoul,
Rog(er),
Segard,
Adam,
Geoffroy und
Ogier Torelli aus seiner Diözese und deren
familiae, ohne sie vorgeladen und zur Verantwortung gezogen zu haben, exkommuniziert habe. Er solle sie und ihre
familiae, falls sie nicht ein notorisches Vergehen begangen hätten, mit dem sie der Exkommunikation verfallen seien, kraft apostolischer und eigener Vollmacht, wenn der Bischof es ohne Geldleistung nicht tun wolle, unter Ausschluss einer Appellation absolvieren. Er solle ihnen zuvor einen Eid abnehmen, dass sie bereit seien, sich vor
(Hugo), Bischof von Soissons, und vor dem genannten Bischof von Châlons zu verantworten.
— Suggestum nobis est. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 13vab, Nr. 51.gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
Das hier erwähnte Delegationsmandat an die beiden Bischöfe ist nicht erhalten (
JL – ).