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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1168–1169) Februar (29) 28 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims: Als auf päpstliche Weisung hin (Deperditum, oben Nr.
*700,
JL – ) vor dem Erzbischof eine Streitsache zwischen
Amelius d’Aubigny(-au-Bac?, c. Arleux, arr. Douai, Nord) und
Jean de Monchecourt (ibid.) über gewisse Besitztümer verhandelt worden sei, habe der Erzbischof ein Urteil zugunsten des A. gegen Jo. gefällt und die Rückerstattung der erwähnten Besitztümer angordnet. Den besagten Jo. aber habe er, weil er dem Urteil nicht Folge geleistet habe, exkommuniziert. Falls das zutreffe und das Urteil nicht durch eine Appellation ausgesetzt worden sei, solle er J. solange auf keinen Fall absolvieren oder durch einen anderen absolvieren lassen, bis er dem besagten A. angemessene Genugtuung leiste. Falls er auch so nicht einlenke, solle er über dessen Land das Interdikt verhängen.
— Ex relatione Amelii. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 31vb–32ra, Nr. 194.gpo.pages.regest.editionen
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Zur selben Sache siehe unten Nr.
733 (
JL 11461).