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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1168–1169) Mai 11 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Als
Garinus Blanchi des Handels wegen nach
Apulien gekommen sei, hätten in seiner Stadt gewisse Leute nach Betreten seines Hauses seine
Ehefrau und seinen
Sohn ermordet und nach Mitnahme seines und seiner Ehefrau Vermögens das Haus niedergebrannt. Könne man die Täter ermitteln, solle man sie zwingen, alles Entwendete dem G. zurückzugeben, die Schäden wiedergutzumachen und für eine solche Untat Genugtuung zu leisten. Unter Androhung der Exkommunikation solle er anordnen, dass alle, die von den Gütern aus dem Hause jener etwas weggenommen hätten oder von dem Vermögen der Ehefrau etwas zur Aufbewahrung oder zur Schuldentilgung hätten, dies dem Kläger ohne irgendeinen Widerspruch zurückgeben sollten. Er solle diejenigen, die jene Verbrecher kennen würden, unter Androhung der Exkommunikation zwingen, sie ihm und der Kirche zu nennen, falls man nicht einem Priester das Verbrechen in der Beichte enthüllt habe.
— Horrendum et immensum. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 29ra, Nr. 181.gpo.pages.regest.editionen