Nikolaus I. an
Hinkmar, Erzbischof von Reims: Dem Bericht vieler aus
Gallien, die an den Stuhl der Apostel gekommen seien, habe er entnommen, dass er gewisse Kleriker, die von
Ebo, ehemals Erzbischof von Reims, geweiht worden waren, aus ihren eigenen Weihegraden verstoßen habe. Aus den ihm übersandten Akten des Konzils (von
Soissons), auf dem die Kleriker degradiert worden seien, gehe nicht hervor, dass die Kleriker auf rechtmäßige Weise ihrer Weihegrade ermangelten. Er solle
Wulfhad und
seine Kollegen vorladen und mit ihnen über ihre Restitution verhandeln. Lasse sein Gewissen dies nicht zu, gebiete er ihm, zusammen mit den Erzbischöfen
Remigius von Lyon,
Ado von Vienne,
Wenilo von Rouen und den übrigen Erzbischöfen und Bischöfen
Galliens und
Neustriens zum 18. August nach
Soissons zu kommen, dorthin auch Wulfhad und seinesgleichen zu bestellen und sie nach genauer Prüfung in ihre Weihegrade zu restituieren. Sollten sie anders entscheiden und die Abgesetzten an den apostolischen Stuhl appellieren, dann sollten er sowie Wulfhad und seine Genossen, falls sie nicht selber zum Papst kämen, Stellvertreter entsenden. Aus einem Schreiben
Leos (IV.) gehe hervor, dass diese den apostolischen Stuhl angerufen hätten. Er werde einwenden, er habe Privilegien des apostolischen Stuhls, welche die Maßnahmen über sie bestätigten. Bewahre man sie bei ihm so getreulich auf, wie sie auch dem Papst vorlägen, werde er sofort finden, dass deren höchste Bestätigung in das Ermessen der Gewalt des apostolischen Stuhls gestellt sei. Er habe dem
Erzbischof Remigius von Lyon geboten, früher zu ihm zu gehen und ihm das päpstliche Schreiben zu überreichen und, falls allein er gegen die Restitution jener Widerstand leiste, denjenigen die ihm übermittelten Schreiben zur Einberufung des vom Papst festgesetzten Konzils zuzusenden, an die sie gerichtet seien.
— Multorum a partibus.