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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1168–1169) Juni 3 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Hein(rich), Erzbischof von Reims:
Aprilis de Manso klage, nachdem er das Kreuz genommen und nach
Jerusalem aufgebrochen sei, dass ihm
Heinrich von Grandpré (arr. Vouziers, Ardennes) seine Bauern und viele ihm gehörende Dinge weggenommen habe und gewaltsam festhalte. Wegen des besonderen Kreuzfahrerschutzes solle er den Beschuldigten abmahnen, unverzüglich alles zurückzugeben, das er dem A. nach der Kreuzesnahme weggenommen habe. Komme dieser dem innerhalb von 40 Tagen nicht nach, solle er das Land des Beschuldigten mit dem Interdikt belegen und ihn, falls er nicht zur Einsicht gelange, exkommunizieren.
— Ex relatione nobilis uiri Aprilis. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.sachkommentar
de Barthélemy, Notice historique sur la maison de Grandpré, S. 99, sieht den Grafen Henri von Grandpré als den Beschuldigten an. Träfe dies zu, bliebe unverständlich, warum das Schreiben ihn nicht als Grafen nennt und ihm das Attribut
nobilis uir verweigert haben soll.