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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1168–1169) Juni 3 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Ein
armer Priester namens G. habe vor ihm dargelegt: Sein
Vater habe die Hälfte eines gewissen Hauses innerhalb des
claustrum der
Kirche von Amiens durch Erbrecht innegehabt, aber verpfändet und mangels Mittel, es auszulösen, ihm in Aussicht gestellt, es ihm zu schenken, falls er die Hälfte zurückkaufe. Dem Willen des Vaters entsprechend habe er ein Stück Land verkauft und die Hälfte des besagten Hauses zurückgekauft. Danach habe sein Vater aus Armut bei dem
Kanoniker Gaufrid Geld aufgenommen und dafür diesem in Abwesenheit und in Unkenntnis des G. die Hälfte des Hauses verpfändet, den anderen Teil dieses Hauses jedoch, der seiner Mutter als Heiratsgut gegeben worden sei, einem
Kleriker namens Engelarius verpfändet. Er gebiete dem Erzbischof, beide Parteien vorzuladen und die Streitsache zu entscheiden. Er solle besondere Vorsorge treffen, dass die reichen Kleriker durch ihre Macht und ihre Reichtümer nicht die Gerechtigkeit des armen Klerikers und der Witwe mit Füßen treten könnten.
— Constituts in presentia nostra G. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 36rb–36va, Nr. 222.gpo.pages.regest.editionen