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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1168–1170) Januar 2 Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
H(einrich), Erzbischof von Reims: Klage der
milites Goslen(us) und
O. gegen
Herl(uin), Kanoniker in Reims, der von ihrem
Verwandten Ric. Einkünfte für 30 Pfund als Pfand empfangen habe mit der Bestimmung, diese ohne Widerspruch in das uneingeschränkte Eigentum des R. zurückgehen zu lassen, nachdem er seinen Anteil außer den Kosten erhalten hätte. Nach dem Tod des R. könnten sie, obwohl durch Verwandtschaftsnähe dessen Erben geworden, nicht an die Einkünfte gelangen. Her(luin) behaupte zudem, R. habe die Einkünfte seiner
Schwester Ada als Hochzeitsgeschenk gegeben, und dadurch würden die Ansprüche der Kläger nicht nur von dem Kanoniker, sondern auch von A(da) und dem
Vidame S. bestritten.
— Ex conquestione Goslen(i) et O. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 42rb–42va.gpo.pages.regest.editionen