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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Benevent, (1170) Februar 25 Papst Alexander III. (1159–1181) Alex(ander III.) an
H(einrich), Erz(bischof) von Reims: Er habe aus einem Schreiben des
Hu(go von Champfleury), Bischof von Soissons, und von
Ordensleuten erfahren (Deperditum), dass der Bischof auf Vorschlag des Priors von
Saint-Remi in Braine mit Zustimmung des
Abtes von Saint-Yved den
Priester Richard in der Kirche von
Augy (c. Braine, arr. Soissons, Aisne) und
Cerseuil (c. Braine, arr. Soissons, Aisne) eingesetzt und ihm die Seelsorge anvertraut habe. Der
Priester Albert habe vor dem Erzbischof auf die Kapelle Verzicht geleistet, sei aber zum Papst gegangen und habe von ihm ein Bestätigungsschreiben über die Kirche erlangt (Deperditum). Als beide vor ihm, dem Erzbischof, erschienen seien, habe Albert ihm das Schreiben des Papstes vorgelegt. Tadelt, dass er das Verfahren nicht weitergeführt, da er dem päpstlichen Schreiben (zugunsten Alberts) den Vorzug gegeben habe. Sei A. dem Bischof nicht rechtmäßig für die
capella präsentiert worden und habe er nicht in des Erzbischofs Gegenwart auf sie verzichtet, habe R. diese danach kanonisch erlangt und nicht etwas begangen, dessetwegen er sie verlieren müsse, solle er sie ihm in Frieden belassen. Was A. gewaltsam an Gütern dieser Kirche besetzt habe, solle er R. geben lassen, ebenso ihm Benefizien unverzüglich wiedererstatten lassen, die A. nach der Appellation des R. erlangt habe; zudem solle A. für angerichtete Schäden und Unrechtstaten angemessene Genugtuung leisten lassen, besonders wenn er dieser von R. angestrengten Appellation an den Papst nicht gefolgt sei.
— Ex litteris uenerabilis fratris nostri Hu. Suession(ensis) episcopi. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 45vb–46ra.gpo.pages.regest.editionen
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Zum Datum
Falkenstein, Analecta pontificia Cameracensia, S. 71.