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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an
Heinrich, Erzbischof von Reims: Er habe dem Erzbischof schon früher durch Schreiben geboten, nichts in den Diözesen seiner
Suffragane und besonders des Bischofs
B(artholomäus) von Beauvais zu beanspruchen, das gegen die Form der Kanones sei und über alte und rechtlich festgelegte Gewohnheit hinausgehe (Deperditum, oben Nr.
*759,
JL – ). Er solle seinen Suffraganen, vor allem dem Bischof von Beauvais, keine Beschwernis antun noch über deren Kleriker und Kirchen, ohne deren Rat einzuholen, verfügen oder darüber zu Gericht sitzen, außer ein Streitfall sei durch Appellation vor ihn gebracht worden. Verbietet ihm, den Bischof von Beauvais ohne das Urteil seiner Mitbischöfe zu behelligen, vielmehr, falls er ihm etwas vorwerfe, es gemäß den Kanones durch ein Urteil der Mitbischöfe der Kirchenprovinz zu beenden.
— Sicut tibi a maioribus. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Verlorene Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964).gpo.pages.regest.editionen
gpo.pages.regest.regests
JL 11745;
Lohrmann, Papsturkunden in Frankreich N. F. 7, S. 28, Nr. 83;
Wauters, Table 2, S. 509.