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Erzbischof Heinrich (1162–1175) Papst Alexander III. (1159–1181) Alexander III. an die Erzbischöfe
(Heinrich) von Reims und
(Rotrou) von Rouen: Während die
Kirche Saint-Pierre in Selincourt (bei Hornoy, arr. Amiens, Somme) Klage gegen ihre Übeltäter erhebe, verfielen diese auf eine Appellation, ohne sie zu verfolgen. Sie sollten die Übeltäter abmahnen und, falls sie appellierten, aber nicht an den apostolischen Stuhl kämen oder Bevollmächtigte abordneten, exkommunizieren. Da der Vidame von
Picquigny (arr. Amiens, Somme), ein
Bernard de Saint-Valery (arr. Abbeville, Somme), und
Gautier Tyrell mit ihren Leuten der Kirche große Schäden zugefügt sowie Vieh und andere Güter weggenommen hätten, sollten sie diese zwingen, alles zurückzugeben, Schäden wiedergutzumachen und für Rechtsverletzungen Genugtuung zu leisten. Jene aber, die einen Konversen der Kirche getötet, Häuser und Grangien verbrannt hätten, sollten sie öffentlich exkommunizieren.
— Ad hoc cura. gpo.pages.regest.kopialeUeberlieferung
Kopie (Ende 12./Anfang 13. Jh.):
Arras, BM, Ms. 0713 (0964), fol. 53ra–53va.gpo.pages.regest.editionen